WIE BEKOMMT MAN EIN ERGOTHERAPIE/ LOGOPÄDIE REZEPT VERSCHRIEBEN?
Ärztliche HEILMITTELVERORDNUNG (Rezept)
Ergotherapie/ Logopädie darf jederzeit von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet Er/Sie kann dabei - je nach Krankheitsbild und Ziel- zwischen folgenden ergotherapeutischen Maßnahmen wählen:
- sensomotorisch- perzeptive Behandlung
- motorisch- funktionelle Behandlung
- Psychisch- funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining
- Hausbesuch
Indikationsgruppen sowie Zuordnungen bestimmter Diagnosen zu einer ergotherapeutischen Maßnahme finden Sie unter folgendem Link:
Heilmittelkatalog/Ergotherapie und
Heilmittelkatalog/LogopädieErgotherapie/ Logopädie kann in Einzel-/Gruppenbehandlung, oder als Hausbesuch verordnet werden.
Eine Therapie im häuslichen Bereich ist sinnvoll, wenn der Patient auf Grund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, in die Praxis zu kommen.
Alle KrankenKASSEN übernehmen die BEHANDLUNGSKosten bis auf den Eigenanteil/Zuzahlung bei gesetzlich- und privat Versicherten. Gesetzlich Versicherte:Generell werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen (Primärkassen, Betriebskassen, VdAK) in Höhe von 90% übernommen. Für Versicherte der Berufsgenossenschaft werden die Kosten in voller Höhe übernommen.
Privatversicherte:Bei Privatversicherten orientieren wir uns an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). Privatversicherte erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung. Nach Rezeptabschluss wird der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für die ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung, zumindest anteilig. Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden - die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte ihrem Vertrag (variiert je nach Art des Vertrags).
Der Eigenanteil/Zuzahlung:Als Patient zahlen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10% zzgl. 10€ Gebühr je Rezept, es sei denn Sie sind aufgrund eines niedrigen Einkommens oder der hohen Kosten für Anwendungen für Ihre Krankheit befreit. Ob ein Anspruch auf eine eventuelle Befreiung vom Eigenanteil besteht ist mit der zuständigen Krankenkassen abzuklären. Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind vom Eigenanteil und der Rezeptgebühr befreit.
Nach Erhalt des Rezepts für eine ergotherapeutische Behandlung vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Praxis per Telefon, E-Mail oder Fax.